"Die Zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25.911!" (Strauß,1986) In diesem Zitat über eine fiktive EG-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons spielte der Politker Franz Josef Strauß bereits vor über 30 Jahren auf den hohen Grad an Bürokratie im europäischen Zollwesen an. Mit der Entwicklung hin zur Europäischen Union und der grenzübergreifenden Vereinheitlichung des Zolltarifs hat die Vielschichtigkeit der Einfuhrregelungen sogar zugenommen. Derzeit umfasst die, zur zollrechtlichen Einreihung der importierten Waren dienende, Kombinierte Nomenklatur der EU 21 Abschnitte, 97 Kapitel und mehr als 5000 Unterpostionen.